Aktuelles
Die Auswahl von EDV-Lösungen im Dienstleistungsbereich für Banken und Leasinggesellschaften ist eine große Herausforderung für die Verantwortlichen im Unternehmen. In beiden Segmenten gibt es sehr differenzierte Anforderungen in Abhängigkeit von dem Geschäft oder Businessmodell. Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl von Anforderungen die fast überall gleich sind. Hier muss man den richten Weg zwischen Individualanforderung und allgemeine Anforderungen finden.
Betrachten wir zunächst die Anforderungen die fast überall gleich sein werden. Es wird immer eine Finanzbuchhaltung benötigt, die alle gesetzlichen Grundlagen für die Finanzverwaltung erfüllen muss. Hier bewegen wir uns mit den Anforderungen zum großen Teil in einem sogenannten „Standard“ Dies bedeutet im Umkehrschluss das man von einem Anbieter der ein solches Produkt anbietet ein sogenanntes „fertiges System“ erwarten kann. Das Wort „Standard“ und „fertiges System“ sind hier bewußt in Anführungszeichen gesetzt, da sie von vielen Anwendern bei der Softwareauswahl benutzt werden aber gleichzeitig die Grundlage für verherrende Fehleinschätzungen bilden.
Obgleich alle Anbieter einer Finanzbuchhaltung, mit ihren Produkten in der Lage sind für jedes Unternehmen einen Abschluss nach gesetzlichen Anforderungen zu erstellen, sind die Unterschiede im Funktionsumfang aber auch vom Preis-Leistungsverhältniss gewaltig. Auf jeden Fall gibt es in dem Umfeld eine Vielzahl von Anbietern die ohne Probleme austauschbar sind; da eine Finanzbuchhaltung nicht davon abhängig ist welche Produkte verkauft werden oder welche Zielgruppe ein Unternehmen hat. Doch je nach Geschäft gibt es entscheidende KO-Punkte. Zum Beispiel kann eine Leasinggesellschaft mit Immobilien oder Objektgesellschaften und einer Vielzahl von Mandanten nicht mit einer Finanzbuchhaltung arbeiten, bei der jeder Mandant in einer eigenen getrennten Datenbank liegt; mit der Folge das viele Verwaltungsfunktionen und Stammdaten wie der Kontenplan in jedem Mandanten getrennt verwaltet werden muss.
Je näher eine Software in Richtung Kunden und Kundenbetreuung rückt, umso wichtiger werden die speziellen Anforderungen eines Unternehmens und insbesondere des Vertriebs. Jeder kennt die Probleme mit der Einführung von CRM-Lösungen die alle angeblich eine Art „Standard“ bieten aber bis sie wirklich einsatzbereit sind, muss oft sehr viel Entwicklungsarbeit zusätzlich geleistet werden. Aus diesem Grund gibt es in dem Segment eine Reihe von kostenlosen CRM-Lösungen (OpenSource) die individuell angepasst werden können. Selbst große Konzerne greifen hier zu und sparen sich die hohen Lizenzkosten und Wartungsgebühren.
Auch eine Kredit- oder Leasingverwaltungssoftware ist sehr geprägt von den Produkten und der Zielgruppe die bedient werden soll. Eine gute Lösung muss sich ständig neuen Anforderungen des Vertriebs anpassen können. Die Software ist nicht nur ein Werkzeug für die interne Abwicklung sondern muss den Vertriebsprozess unterstützen und für Alleinstellungsmerkmale im Wettbewerb zu Konkurrenten sorgen.
Spätestens jetzt sollte jedem Verantwortlichen klar sein, das es in dem Verwaltungsbereich keine einheitliche Lösung geben kann und geben wird. Es sind immer Anpassungen erforderlich und die Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft müssen heute schon erkennbar sein. Ansonsten macht eine Softwareumstellung keinen Sinn.
Der Erfolg im Auswahlprozess führt also nicht über den Ansatz „Standard“ und auch nicht über die Vorstellung eines „fertigen Systems“ denn es wird nicht fertig sein, sondern muss sich weiterentwickeln können. Das „fertige System“ soll mit dem Auswahlprozess gerade abgelöst werden.
Wie erkennt man das Potential einer Software. Rein technisch betrachtet wird oft die Entwicklungsumgebung oder die Datenbank genannt. Datenbanken sind jedoch austauschbar und viele Lösungen sind nicht mehr nur auf eine SQL-Datenbank festgelegt. Die Anwender betrachten die Optik und den Funktionsumfang der geboten wird.
Der wichtigste Punkt wird aber meist übersehen, das Datenmodell und die Customizing-Ebene einer Software. Die Datenbankstruktur entscheidet allein darüber ob eine Software die Anforderungen erfüllen kann oder nicht. So ist z. B. eine Software für den Autobereich nicht für andere Mobilien geeignet da oft nur ein Objekt pro Vertrag möglich ist und die gesamte Struktur nur auf den KFZ-Markt ausgelegt wurde. Gerade die Softwarelösungen speziell für den KFZ-Markt sind für das sonstige Mobilienleasing nicht einsetzbar. Trotzdem werden diese Anbieter oft in die Softwareauswahl einbezogen nur weil sie eine gewisse Unternehmesgröße vorweisen können.
Hiermit sind wir beim nächsten Punkt der Fehleinschätzungen. Gerade der Leasingmarkt ist ein verhältnismäßig kleiner Markt mit ein paar hundert Gesellschaften die teilweise sehr klein sind. Die Unternehnehmensgröße reicht von 3 bis über 100 Mitarbeitern. Allein diese Verteilung zeigt, das es keine „großen“ Softwareanbieter geben kann. Nimmt man die reinen Auto- und Flottenanbieter aus der Betrachtung heraus, die als einzige oft international vertreten sind, dann verbleiben Anbieter die teilweise ein Leasingmodul parallel zur FIBU, ERP oder CRM anbieten. Diese Player sind oft große Gesellschaften jedoch ist der Leasingpart nur ein ganz kleiner Bereich. Werden die erhofften Stückzahlen nicht erreicht, wird die Entwicklung eingestellt oder die Kunden müssen jede Erweiterung teuer bezahlen. Die Integration der Module in die übrige Systemlandschaft der Anbieter führt zu extrem hohen Folgekosten für Update und Releasewechsel ohne Erhöhung der Funktionalität. Am Ende bleibt den Kunden nach zähen Verhandlungen nur der Ausstieg oder eine teure eigene Weiterentwicklung um sich von dem tollen „Standard“ zu lösen. Im Ergebnis wäre die Eigenentwicklung von Anfang an die bessere Alternative gewesen. Der letzte Notnagel der in solchen Situationen ausgerufen wird ist „Wir passen unsere Prozesse an die Software an“. Dies jedoch bedeutet die Selbstaufgabe und ist auf Dauer unrealistisch.
Hier gibt es auch Beispiele von Unternehmen, die innerhalb von 10 Jahren 3 mal von einem angeblichen „Standard“ zum nächsten wechseln und immer behaupten eine „strategische Entscheidung“ zu treffen. Dies bedeutet, das bei einer Auswahl- und Implementierungszeit von 2 bis 4 Jahren die Ablösung nach einem Jahr des GoLive erneut geplant wird. Dafür benötigt man eigentlich keine „strategische Entscheidung“ mehr. Dies ist reine Geldvernichtung.
Es bleiben die vermeintlich kleinen Anbieter mit 4 bis 20 Mitarbeitern übrig, die jedoch ausschließlich für den Leasingmarkt entwickeln. Die Vergangenheit hat gezeigt das Anbieter mit mehr als 20 Mitarbeitern oft wegen Insolvenz aufgeben mussten. In den letzten 10 Jahren waren 3 Anbieter allein in Deutschland betroffen ohne die international tätigen Anbieter die Goßkunden in Deutschland hatten und auch vom Markt verschwunden sind.
Zu jedem Auswahlprozess gehört auch die Option zur Prüfung der Eigenentwicklung. Mit dem optimalen Datenmodell und einer kleinen Entwicklermannschaft von 2 max. 3 Mitarbeitern kann eine Verwaltungssoftware innerhalb eines Jahres entwickelt und implementiert werden. Es ist keine Frage der Größe; selbst kleine Gesellschaften mit 10 bis 20 Mitarbeitern haben Eigenentwicklungen erfolgreich umgesetzt.
Dies zeigt mehr als deutlich, das ein Auswahlprozess gesteuert auf Unternehmensgröße, „Standard“ und „fertige Lösung“ nur schief gehen kann und die eigenen Anforderungen auf der Strecke bleiben. Am Ende werden Banken oder Leasinganbieter sich von dem Markt wegen mangelnder Wettbewerbsfähigkeit verabschieden müssen oder werden als Geschäftsbereiche von großen Konzernen eingestellt oder verkauft.
Fazit: Wer in einem Softwarauswahlprozess seine eigenen Anforderungen aufgibt hat verloren. Wie man den Auswahlprozess zielorientiert steuert und die eigenen Interessen durchsetzt das zeigen wir Ihnen.
Derzeit wird viel diskutiert und geschrieben zum Thema Risikotragfähigkeitsrechnung und ob der Substanzwert hierzu eine Basis liefern kann oder ob ein Teil der erhobenen Daten jetzt in eine Risikotragfähigkeitsrechnung übernommen werden können.
Zunächst sollte geklärt werden, warum die Substanzwertrechnung entstanden ist und ob sie heute noch den gleichen Stellenwert hat oder haben sollte.
Zu Recht wird die Substanzwertrechnung von der BaFin kritisiert. „Es gibt nichts vergleichbares im Bankenumfeld was inzwischen zum großen Teil auf Schätzgrößen aufgebaut ist.“ Man wird die Substanzwertrechnung nur noch für Gesellschaften akzeptieren die in einer Überschuldungssituation sind; ansonsten ist sie eigentlich für die BaFin bedeutungslos. Nachfolgend wird auf die Fakten eingegangen, die diese Meinung der BaFin bestätigen und auch schon seit über 10 Jahren meine persönliche Meinung bestätigt.
Das Leasinggeschäft ist ursprünglich dadurch geprägt, dass alle Forderungen aus dem Leasingvertrag zu 100 % verkauft werden sollen. Einige Gesellschaften verfahren nach diesem Prinzip und lassen als Ausnahme nur Doppelstockgeschäfte oder eine minimale Darlehensfinanzierung zu.
Eine Leasinggesellschaft möchte grundsätzlich jedes Risiko ausschalten und nicht indirekt Kredite für die Leasingnehmer aufnehmen und dafür haften. Dies ist natürlich Sinn und Zweck des Leasinggeschäftes, zumal eine Refinanzierung mit Zentralbankgeldern oder Kundeneinlagen wie bei Banken nicht vorgesehen ist. Die Anbieter verstehen sich in erster Linie als Assetspezialisten und nicht nur als Finanzinstitut das Finanzierungen unabhängig von Objekten bereitstellt.
Betrachtet man die Substanzwertrechnung etwas genauer und basierend auf ihrer historischen Entwicklung, so wird deutlich, dass die größten Positionen das Anlagevermögen und die Nutzenüberlassung aus dem Forderungsverkauf als die zentralen Punkte auffallen. Steuerlich war zumindest bis in die 80er und 90er Jahre möglich das Anlagevermögen degressiv und die Nutzenüberlassung progressiv aufzulösen. Dies führte bei vielen Gesellschaften zu hohen steuerlichen Anlaufverlusten die bei üblicherweise steigendem Neugeschäftsvolumen lange Jahre erhalten blieben. Diese Unterdeckung des Eigenkapitals machte die Substanzwertrechnung notwendig, da erst am Ende der Vertragslaufzeit oder im Rahmen einer vorzeitigen Ablösung die Verluste der Vorjahre ausgeglichen wurden. Zielsetzung für viele Gesellschaften gerade in den Gründungsjahren ist der möglichst komplette Verkauf der Forderungen und die Verschiebung von Steuerbelastungen möglichst in die Zukunft um die Liquidität zu schonen.
Die Substanzwertrechnung ist als Ergänzung zum Jahresabschluss entstanden und sollte als solche auch gesehen und verstanden werden.
der komplette Artikel kann unter http://www.kraft-partner.com/fachinfos
angefordert werden. Dort sind auch Berechnungsbeispiele enthalten.
Fazit:
Die Vorteile für einen Liquiditätsstatus gegenüber der Substanzwertbetrachtung sind eindeutig.
Der Liquiditätsstatus ist unabhängig von Bilanzierungsvorschriften. Ob ein Abschluss nach IFRS, HGB oder nach sonstigen Vorschriften erstellt worden ist spielt keine Rolle. Individuelle Bewertungsmethoden innerhalb der Jahresabschlüsse haben fast keine Auswirkungen. Es können erstmals die Vertriebsdaten mit dem Rechnungswesen abgestimmt werden. Die Höhe der Liquiditätsrealisierung zeigt dem externen Betrachter ein realistisches Bild der Risikoentwicklung und der Potentiale in der Gesellschaft.
Genau dieses Konzept was für die Banken selbstverständlich ist, wird auch von der BaFin gefordert. Eine auf Schätzgrößen basierende Substanzwertrechnung die als Grundlage für eine Risikotragfähigkeit dient wird den Anforderungen niemals gerecht. Die Substanzwertrechnung ist eine Ergänzung zum Jahresabschluss und die Bedeutung nimmt ab, sobald die Unterdeckung des Eigenkapitals nicht mehr gegeben ist.
Was als eine Ergänzung zum Jahresabschluss in einer Ausnahmesituation entstanden ist, kann niemals Grundlage für eine Risikotragfähigkeitsrechnung sein. Isoliert betrachtet ist der Substanzwert heute völlig wertlos und ohne Aussagekraft. Nur ein Liquiditätsstatus bringt die Transparenz die in Zukunft auch gefordert wird und was bisher nur ganz wenige Gesellschaften umsetzen. Persönlich kenne ich diese Form der Berechnung schon seit über 15 Jahren. Langsam aber sicher wird sich die Auffassung in der Praxis irgendwann durchsetzen.
Weitere Infos anfordern: http://www.kraft-partner.com/contact
Der FLF-Testmanager ist ein Testprogramm für Banken- und Leasingapplikationen und kann für nachfolgende Aktivitäten eingesetzt werden:
> die Softwareauswahl und Datenbankstrukturanalyse
> die Migration und Implementierung einer Software
> den Test von laufenden Updates und Releasewechsel
> die Dokumentation von Einrichtungsänderungen (Customizing)
Das Programm erfüllt die notwendigen Anforderungen für den Test von Softwarelösungen (IDW, MaRisk, BaFin, AO) und wird neben den bekannten Kredit- und Leasingapplikationen auch im Bereich der Migration von Kernbankensystemen erfolgreich eingesetzt.
Der FLF-Testmanager richtet sich an Banken und Leasinggesellschaften die regelmäßig Businessapplikationen implementieren und testen.
> Automatisierte, lückenlose Dokumentation der Testaktivitäten mit Datum, Uhrzeit, Testperson
> Neue Felder aus der Datenbank die geprüft werden sollen, erkennt das Programm automatisch.
> Reduzierung der Durchlaufzeiten und damit der Kosten für Tests um bis zu 90 %
> Funktionstrennung mit 3 Usergruppen Administration, Testperson und Prüfer
> Automatisierte Prüfungen stellen sicher, dass Testergebnisse nicht manipuliert werden.
Weitere Informationen unter: http://www.kraft-partner.com/flf-testmanager
Informationen anfordern unter: http://www.kraft-partner.com/contact
|
Im Businessbereich ist die Qualität einer Software wesentlich von den Datenstrukturen abhängig. Der FLF-Testmanager analysiert das Datenmodell und kann Datenmigrationen simulieren. Damit eignet er sich ideal, den Software Auswahlprozess zu unterstützen. Viele Softwareanbieter entwickeln keine neuen Datenstrukturen, sondern erneuern nur die Oberfläche und nutzen neue Entwicklungstools und Sprachen (Bsp. von Cobol auf Java umsteigen) Deshalb haben die Lösungen eine schöne Fassade aber dahinter verbergen sich alte Fundamente. |
![]() |
Web Anwendungen sind unaufhaltsam auf dem Vormarsch, nicht nur im Vertriebsbereich (POS) sondern auch im Backoffice von Banken und Leasinggesellschaften. Der Vorteil, nur mit einem Webbrowser ohne Clientinstallation alles zu steuern bedeutet gleichzeitig ein höheres Risiko als bei jeder anderen Anwendung. Angriffe von aussen, sind dabei ein Teil des Risikos das die Anbieter noch relativ sicher im Griff haben. Was ist aber, wenn ein normaler User, sich mit ein paar zusätzlichen Klicks selbst Admin-Rechte vergeben kann und den gesamten Datenbestand oder sogar den gesamten Bestand auf einem Server einsehen kann. In diesen Fällen genügt es nicht, das Sicherheitsloch zu beseitigen, sondern es liegt ein Kontruktionsfehler in der Software selbst vor und es muss in der Regel eine komplette Neuentwicklung gestartet werden. Alles andere bleibt ein Sicherheitsrisiko das keine Bank oder Leasinggesellschaft eingehen sollte.
Ein schwerer Fehler in solchen Softwarelösungen ist gegeben, wenn das Rechte-Management ausgehebelt werden kann. Dabei werden die Berechtigungen auf Seiten und Funktionsaufrufe nicht serverseitig geprüft. Beim rendern der Ansicht (Seitenaufbau durch den Server), werden bestimmte Navigationspunkte angezeigt obgleich der Anwender nicht über die Rechte verfügt. Problematisch wird das ganze dadurch, dass die Kenntnis des URL Routings (Aufruf bestimmter Seiten über Komponente und ID) es jedem erlaubt auf die nicht erlaubten Seiten und Funktionen zu gelangen. In einer modernen Webanwendung sollte immer serverseitig geprüft werden, ob der jeweilige Benutzer das Recht hat eine bestimmte Seite aufzurufen. Bei solchen Softwarelösungen sind in der Regel auch XSS-Attacken möglich.
Im Ergebnis bedeutet dies, wenn eine Bank eine solche Software einsetzt um Konditionen an die Kunden weiterzugeben immer das Risiko eingeht, das ein Anwender die Konditionen zu seinem Vorteil ändern kann oder die Konditionen der anderen Kunden einsehen kann (Refinanzierungskonditionen oder sogar Refinanzierungsverträge). Das gleiche Problem hat eine Leasinggesellschaft die eine solche Software für Vertriebspartner öffnet. Es wäre fatal wenn plötzlich Konditionentabellen geändert wären oder ein Vertriebspartner die Adressen und Angebote der Mitbewerber einsehen könnte.
Daher ist ein Sicherheitscheck der Software nicht nur für Zugriffe von aussen, sondern von innen oft viel wichtiger. Denn hier kann ein User selbst ohne große EDV-Kenntnisse nachhaltigen Schaden anrichten den zunächst niemand bemerkt. Wer wissen möchten, bei welchen Softwarelösungen dieses Risiko besteht oder wer seine Software prüfen möchte kann sich an uns wenden. Für diesen Zweck haben wir ein Testprogramm "FLF-Testmanager" entwickelt, das generell Implementierungen und Updates nach den MaRisk Regeln und darüber hinaus prüfen kann.
Weitere Informationen unter: http://www.kraft-partner.com/flf-testmanager
Aktuell wird viel über MaRisk und die Anforderungen für die Leasinggesellschaften und Banken diskutiert. Viel wird geschrieben und dokumentiert, aber wer prüft eigentlich die EDV-Systeme die in der Branche genutzt werden? Checklisten abhaken allein genügt hier nicht. Viele Softwarehäuser, klagen über die hohen Anforderungen und versuchen Kosten mit Offshore-Programmierung zu sparen. Nach einer Untersuchung sind es aber nicht die Anforderungen der Kunden die zu höheren Entwicklungskosten führen, sondern die Inkompetenz auf der Entwicklungsseite. Mangelndes Verständnis für Datenbankstrukturen sind der Hauptgrund für schlechte Software. Auf der Entwicklerseite hören wir oft den Spruch „Ich schreibe meinen Code und was die Datenbank damit macht, interessiert mich nicht mehr“ Im Ergebnis entstehen auf diese Weise Anwendungen die immer weniger Anforderungen erfüllen können und 90 % des geschriebenen Codes überflüssig sind. Speziell im Finanzdienstleistungsbereich sind die Softwarekosten unverhältnismässig hoch, nicht weil die Materie zu kompliziert ist, nein weil Sachverhalte neu erfunden werden, für die es schon längst eine Lösung gibt. Aus dieser Erkenntnis heraus, kann man die Leistungsfähigkeit einer Software allein aus dem Datenmodell ablesen ohne die Anwendung selbst zu kennen. Eine professionelle Softwareauswahl enthält daher immer eine fachliche und technische Datenbankanalyse.
Oft beschworene Workflows sind eher ein Zeichen für mangelnde Entwicklungskompetenz und fehlende Funktionalität. Laut interner Statistik werden Anwendungen mit Workflows häufiger abgelöst als vergleichbare Lösungen ohne Workflow-Unterstützung.
Wirklich neue Softwarelösungen sind damit solche, die ein neu überarbeitetes Datenmodell gegenüber der Vorgängerversion vorweisen können. Die Kosmetik einer neuen Entwicklungsumgebung oder die rein technische Erneuerung einer Software reicht nicht aus. Die Technik selbst ist bei einer Entwicklungszeit von mehr als 2 oder 3 Jahren schon überholt bevor die erste Programmversion verkauft wird und kein Gradmesser für eine „gute“ oder „moderne“ Software. Nur was hinter der Fassade also dem Fundament einer Software neu gemacht wird ist als Gradmesser tauglich. Merke: „Ein altes Haus wird nicht besser mit neuem Putz; es bleibt ein altes Haus“
Die internationalen Standardsetzer IASB und FASB befassen sich im Rahmen ihres Projekts zur Reform der internationalen Leasing-Bilanzierung mittlerweile auch mit der Leasing-Geber-Seite. Dabei favorisieren die Boards derzeit das sogenannte Performance-Obligation-Modell, das bei Leasing-Gebern – sofern sie nach IFRS bilanzieren – zu einer erheblichen Bilanzverlängerung führen würde. Zusätzlich zu dem Leasing-Objekt müssten dann nämlich eine abgezinste Forderung auf die Leasing-Raten und korrespondierend eine Nutzungsüberlassungsverpflichtung (Performance Obligation) bilanziert werden. Die grundsätzliche Kritik der Verbände richtet sich gegen den verfolgten Reformansatz der sog. Right-of-Use Bilanzierung. Für den Bereich der Leasing-Geber-Bilanzierung wird aus dieser generellen Ablehnung die Forderung nach einer Beibehaltung des bisherigen Bilanzierungsmodells entsprechend IAS 17 abgeleitet. Für die Kurzfristvermietung wird die Fortführung des bisherigen Operating Lease Behandlung nach IAS 17 vorgeschlagen. Das Theorie und Praxis oft immer weit auseinander liegen merken wir in unseren Projekten. Für viele Softwarelösungen und Leasinggesellschaften haben wir die parallele Rechnungslegung nach HGB und IFRS umgesetzt und erfolgreich implementiert. Trotzdem gab es in jedem Projekt mit den Wirtschaftsprüfern oft unsinnige Diskussionen wenn die Realisierung abgeschlossen war. Konkrete Hinweise zum Beginn des Projektes waren oft Fehlanzeige. Aus diesem Grund verwundert auch nicht die realitätsfremde Diskussion des IFRS Board.
Die Leasinggesellschaften haben als Finanzdienstleistungsinstitute für ihren Jahres- und ggf. Kon-
zernabschluss die speziellen Regelungen der §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung
über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV)
einzuhalten.
Nach § 340a Abs. 1 HGB haben Leasing-Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und
Rechtsform die für große Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften an-
zuwenden und einen Lagebericht nach § 289 HGB aufzustellen. Gemäß § 340a Abs. 2 HGB
sind bestimmte allgemeine Vorschriften nicht anwendbar; an ihre Stelle treten besondere Vor-
schriften der RechKredV. Die §§ 340b bis 340h HGB enthalten abweichende Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften für Finanzdienstleitungsinstitute. Interessant sind u. a. die er-
weiterten Möglichkeiten zur Bildung stiller und offener Reserven nach §§ 340f und 340g HGB
Abweichend vom allgemeinen Gliederungsschema sind Bilanz und GuV jetzt gemäß § 2 Abs. 1
RechKredV verbindlich nach den diesbezüglichen Formblättern 1 bis 3 der RechKredV zu glie-
dern. Diese sind in erster Linie auf Kreditinstitute zugeschnitten und auf Leasing-Unternehmen
nur unter Inkaufnahme von Informationsverlusten übertragbar.
Mit der Umsetzung wird deutlich das Leasing mit Kredit nichts zu tun hat sondern näher an der Vermietung liegt. Von daher müssen hier eigene Gliederungspunkte definiert werden ansonsten sind die Jahresabschlüsse einer Leasinggesellschaft nicht aussagekräftig bzw. es wird ein völlig falsches Bild dem Bilanzleser vermittelt.
von allen Seiten werden jetzt die Leasinggesellschaften mit Angeboten für die Beratung nach KWG-Light überschüttet. Jede Gesellschaft sollte genau prüfen in welchem Bereich überhaupt eine Beratung sinnvoll und zutreffend ist. Aus diesem Grund bieten wir einen Katalog von Maßnahmen der direkt in Verbindung mit der jeweils genutzten EDV umgesetzt werden kann. Im einzelnen sind dies:
- Erstellung von Kontierungshandbüchern mit Kontierungsregeln und Gliederungsvorschriften (BTO Tz7)
- Interne Revision als Service mit EDV-Unterstützung zur Automatisierung bestimmter Prüfungen. (BT 2.2.2 Tz2)
- Automatisiertes Marktpreiscontrolling für Objekte und Kontrolle der Obligen (BTO Tz4)
- Sicherheitskontrolle der IT (Notfallkonzepte, Datensicherung, Updatekonzepte, Datenstrukturen. (BTO Tz9)
Gerade die Einrichtung der genutzten Softwareprogramme erfordert eine datenbankgestützte Kontrolle und Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen.
Der immer von der Politik viel gelobte Mittelstand benötigt auch die mittelständischen und bankenunabhängigen Leasinggesellschaften zur Lösung der aktuellen Finanzierungsprobleme. Das direkte und schnelle Engagement für den Kunden ist für viele kleine Leasinggesellschaften Antrieb und Erfolgsgarantie im Wettbewerb mit den großen oft bankenabhängigen Mitbewerbern. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Referat IIC3) auf Empfehlung aufgegriffen und in einem gemeinsamen Termin mit dem BDL die Regeln für ein KfW-Sonderkreditprogramm festgelegt. Danach sollen banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaften von der Regelung profitieren. Bis zur konkreten Umsetzung wird es noch etwas dauern. Wir werden darüber berichten.
Viele Leasinggesellschaften fragen sich was Ihnen die Aufsicht bringen wird ausser Kosten und Spesen. Das Thema wird kontrovers diskutiert und sorgt für Unmut. Die Leasinggesellschaften sagen zu Recht das sie weder Risiken haben noch systemrelevant sind. Eine Leasinggesellschaft hat im Idealfall weder eigene Obligen noch Risiken in der Bilanz. Zudem arbeiten sie meist zielgruppenorientiert und oder objektorientiert. Das Ziel ist der regresslose Verkauf der Forderung an eine Bank. Genau hier sollte man ansetzen und wieder die Banken dazu bewegen ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies wäre z. B. eine Aufgabe für bestimmte Banken, die Leasingbranche regional zu unterstützen nachdem das Geschäftsmodell hier offenbar abhanden gekommen ist. Von Seiten der Risiken gibt es für die Leasinggesellschaften nichts zu melden wenn die Forderungen verkauft sind oder durch eigene Mittel refinanziert wurden. Die spannende Frage ist hier. Wo sind eigentlich die Risiken ?
- 1 of 2
- ››
