Der Liquiditätsstatus zeigt die Grenzen der Substanzwertrechnung
Derzeit wird viel diskutiert und geschrieben zum Thema Risikotragfähigkeitsrechnung und ob der Substanzwert hierzu eine Basis liefern kann oder ob ein Teil der erhobenen Daten jetzt in eine Risikotragfähigkeitsrechnung übernommen werden können.
Zunächst sollte geklärt werden, warum die Substanzwertrechnung entstanden ist und ob sie heute noch den gleichen Stellenwert hat oder haben sollte.
Zu Recht wird die Substanzwertrechnung von der BaFin kritisiert. „Es gibt nichts vergleichbares im Bankenumfeld was inzwischen zum großen Teil auf Schätzgrößen aufgebaut ist.“ Man wird die Substanzwertrechnung nur noch für Gesellschaften akzeptieren die in einer Überschuldungssituation sind; ansonsten ist sie eigentlich für die BaFin bedeutungslos. Nachfolgend wird auf die Fakten eingegangen, die diese Meinung der BaFin bestätigen und auch schon seit über 10 Jahren meine persönliche Meinung bestätigt.
Das Leasinggeschäft ist ursprünglich dadurch geprägt, dass alle Forderungen aus dem Leasingvertrag zu 100 % verkauft werden sollen. Einige Gesellschaften verfahren nach diesem Prinzip und lassen als Ausnahme nur Doppelstockgeschäfte oder eine minimale Darlehensfinanzierung zu.
Eine Leasinggesellschaft möchte grundsätzlich jedes Risiko ausschalten und nicht indirekt Kredite für die Leasingnehmer aufnehmen und dafür haften. Dies ist natürlich Sinn und Zweck des Leasinggeschäftes, zumal eine Refinanzierung mit Zentralbankgeldern oder Kundeneinlagen wie bei Banken nicht vorgesehen ist. Die Anbieter verstehen sich in erster Linie als Assetspezialisten und nicht nur als Finanzinstitut das Finanzierungen unabhängig von Objekten bereitstellt.
Betrachtet man die Substanzwertrechnung etwas genauer und basierend auf ihrer historischen Entwicklung, so wird deutlich, dass die größten Positionen das Anlagevermögen und die Nutzenüberlassung aus dem Forderungsverkauf als die zentralen Punkte auffallen. Steuerlich war zumindest bis in die 80er und 90er Jahre möglich das Anlagevermögen degressiv und die Nutzenüberlassung progressiv aufzulösen. Dies führte bei vielen Gesellschaften zu hohen steuerlichen Anlaufverlusten die bei üblicherweise steigendem Neugeschäftsvolumen lange Jahre erhalten blieben. Diese Unterdeckung des Eigenkapitals machte die Substanzwertrechnung notwendig, da erst am Ende der Vertragslaufzeit oder im Rahmen einer vorzeitigen Ablösung die Verluste der Vorjahre ausgeglichen wurden. Zielsetzung für viele Gesellschaften gerade in den Gründungsjahren ist der möglichst komplette Verkauf der Forderungen und die Verschiebung von Steuerbelastungen möglichst in die Zukunft um die Liquidität zu schonen.
Die Substanzwertrechnung ist als Ergänzung zum Jahresabschluss entstanden und sollte als solche auch gesehen und verstanden werden.
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Fazit:
Die Vorteile für einen Liquiditätsstatus gegenüber der Substanzwertbetrachtung sind eindeutig.
Der Liquiditätsstatus ist unabhängig von Bilanzierungsvorschriften. Ob ein Abschluss nach IFRS, HGB oder nach sonstigen Vorschriften erstellt worden ist spielt keine Rolle. Individuelle Bewertungsmethoden innerhalb der Jahresabschlüsse haben fast keine Auswirkungen. Es können erstmals die Vertriebsdaten mit dem Rechnungswesen abgestimmt werden. Die Höhe der Liquiditätsrealisierung zeigt dem externen Betrachter ein realistisches Bild der Risikoentwicklung und der Potentiale in der Gesellschaft.
Genau dieses Konzept was für die Banken selbstverständlich ist, wird auch von der BaFin gefordert. Eine auf Schätzgrößen basierende Substanzwertrechnung die als Grundlage für eine Risikotragfähigkeit dient wird den Anforderungen niemals gerecht. Die Substanzwertrechnung ist eine Ergänzung zum Jahresabschluss und die Bedeutung nimmt ab, sobald die Unterdeckung des Eigenkapitals nicht mehr gegeben ist.
Was als eine Ergänzung zum Jahresabschluss in einer Ausnahmesituation entstanden ist, kann niemals Grundlage für eine Risikotragfähigkeitsrechnung sein. Isoliert betrachtet ist der Substanzwert heute völlig wertlos und ohne Aussagekraft. Nur ein Liquiditätsstatus bringt die Transparenz die in Zukunft auch gefordert wird und was bisher nur ganz wenige Gesellschaften umsetzen. Persönlich kenne ich diese Form der Berechnung schon seit über 15 Jahren. Langsam aber sicher wird sich die Auffassung in der Praxis irgendwann durchsetzen.
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